China Einreisebestimmungen

China Einreisebestimmungen


Direkt vorweg ein wichtiger Hinweis zu den China Einreisebestimmungen :

Wann immer Sie unsicher sind, sollten Sie die sicherere Option wählen ! Andernfalls können Ihnen Probleme bei der Einreise in die VR China entstehen !
Wenn Sie sich darüber unklar sind, unter welche Kategorie Sie fallen, oder welches China Visum Sie beantragen sollten, dann fragen Sie uns ! Wir kennen die Antworten !

Lesen Sie dazu auch : China Visumfrei.

 

China Reisedokumente

Die Einreise nach China ist für Deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt des China Visa Antrag noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.


China Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein China Visum erforderlich.

Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der China Visum Antrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den China Visum Antrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.

Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat.

An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen China Visa besitzen, grundsätzlich kein China Visum ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.


China Flughafentransit

Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne China Visum jedoch nicht möglich.


China Visumfreier 72-Stunden-Transit

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.

Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chongqing mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können.

Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.

 

Siehe auch : China Visumfrei


China Visumfreier 144-Stunden-Transit

- Yangtze-Delta-Region

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

- Region Peking-Tianjin-Hebei

Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

- Provinz Guangdong

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Guangzhou Baiyun, Shenzhen Bao’an oder Jieyang Chaoshan einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in der Provinz aufhalten und über jeden Flughafen der Provinz wieder ausreisen. Das Verlassen der jeweiligen Region ist dabei nicht erlaubt. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Guangzhou mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

Voraussetzung ist, dass die fest gebuchte und bestätigte Anschlussreise und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden kann. Ein- und Ausreiseort müssen nicht identisch sein. Es ist möglich, am Flughafen einzureisen und per Schiff auszureisen bzw. umgekehrt.

-Region Shenzhen

ab sofort (August 2019) kann Am Flughafen Shenzhen auch der 144 Stunden visafreie Aufenthalt beantragt werden ! Der Aufenthalt kann auch weniger, als 144 Stunden betragen. Wählen Sie bei Ankunft die entsprechend beschilderten Einreiseschalter.

Ein Ticket für den Weiterflug in ein Drittland muss bereits gebucht sein und vorliegen.

 

 

Wichtig : eine Weiterreise nach Hongkong kann nur per Flug, Fähre, oder Zug erfolgen. Das Ticket dazu muss bereits vor Ankunft in Shenzhen gebucht und bestätigt sein !
Eine Weiterreise in ein Drittland, welche, wie oben dargelegt obligatorisch ist, kann nur ab Shenzhen und nicht ab Hongkong erfolgen !

 

Siehe auch : China Visumfrei oder China ohne Visum


China Hinweis zu allen Transitaufenthalten

Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für Transitaufenthalte (also mit Weiterreise in ein Drittland, welches nicht Startpunkt der Reise ist, bspw. Japan, oder Korea).

Ein direkter Hin- und Rückflug aus einem Land kann nur mit gültigem China Visum erfolgen (bspw. Deutschland-China-Deutschland).

Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird final bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.

Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten ebenfalls die regulären Zollvorschriften.

 

Im Zweifel fragen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Abreise nach China !


China Gruppenreisen

Deutsche Staatsangehörige, die mit einer Reisegruppe (mindestens 2 Teilnehmer) über die Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, können sich bis zu 15 Tage (gerechnet vom Tag nach der Ankunft) ohne Visum in bestimmten Gebieten Chinas aufhalten, sofern die Reisegruppe von einer in der VR China registrierten Reisegesellschaft organisiert und während des Aufenthaltes betreut wird. Sie sind berechtigt zum Aufenthalt in den Verwaltungsgebieten der Städte Peking und Shanghai, sowie in der Verwaltungsregion der jeweiligen Hafenstädte und angrenzender Städte in den Provinzen Liaoning, Hebei, Tianjin, Shandong, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Guandong, Hainan sowie der autonomen Region Guangxi Zhuang.


China Erwerbstätigkeiten

Seit Anfang 2015 gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Die Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis / eines China Arbeitsvisa erheblich aus. Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit China Arbeitsvisa (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich. Im Zweifel fragen Sie uns bitte vor Beantragung Ihres China Visa !

Hierunter fallen z.B.

- Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten / Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie

- Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen / Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

Es wird zudem empfohlen, Rücksprache mit dem Arbeitgeber / Ansprechpartner in China zu halten, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.


China Reisen nach Hongkong und Macau

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumfrei nach Hongkong und Macau einreisen. Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige gilt ebenso für Taiwan.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visumtechnisch eine Ausreise aus der VR China. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits beim Beantragen des China Visa geachtet werden.

 

Im Zweifel fragen Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Abreise nach China !



China Visum Antrag

Ihr China Visum können Sie direkt bei uns beantragen.
Hier können Sie das benötigte China Visum online bestellen.
Dabei können Sie auch Bearbeitungsart, Anzahl der Einreisen und Visumkategorie auswählen und somit genau das China Visa beantragen, welches
zu Ihrem Reisevorhaben passt.

Fragen zum Thema China Visum, bzw. China Einreise ?  Telefon : 0211-955 999 – 0. E-Mail : mail@china-visa-service.eu.

 

Die o.g. China Einreisebestimmungen sind sorgfältig recherchiert. Diese werden aber nicht täglich upgedatet. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Gültigkeit an diesem Tage.