China Geschäftsvisum

Viele Geschäftsreisende fliegen nach China.
Alle Geschäftsreisenden benötigen ein China Geschäftsvisum. Hier finden Sie Informationen zum Thema China Geschäftsvisa.

Bei der Beantragung des China Geschäftsvisums sollten Sie auf einige Punkte achten :

1) korrekte Angaben zu Ihrem Arbeitgeber, oder Ihrem Unternehmen.

2) kurze Beschreibung neben dem Firmennamen über den Geschäftszweck Ihres Unternehmens
3) ein Reiseverlauf wird nicht benötigt
4) ebenso wenig Flugticket und Hotelbestätigung

5) dafür aber eine korrekte und vollständige Geschäftseinladung

Und diese Geschäftseinladung muss absolut plausibel und korrekt sein. Auch wenn es für die meisten chinesischen Unternehmen heutzutage Usus ist eine solche Einladung auszustellen, so sollten Sie diese dennoch prüfen !

Die Geschäftseinladung Ihres Chinesischen Geschäftspartners muss folgendes enthalten :

a) Sie muss auf dem Briefpapier der einladenden Firma erfolgen

b) Sie muss beschreiben, warum die Einladung erfolgt.
z.B.: Wir planen uns die Produktionsstätten in X und Y anzuschauen, damit der Geschäftspartner aus Deutschland unsere Qualität kennenlernen und sich von unseren Produkten überzeugen kann. Unklarheiten im Produktionsprozess sollen damit ausgeräumt werden !
c) Sie muss die geschäftliche Beziehung zwischen Ihren Unternehmen beschreiben.

z.B.: Es ist geplant, daß die Firma XYZ aus Deutschland nach der Besichtigung, Produkte des Typs XYZ bei uns bestellt, damit Sie diese in Deutschland vertreiben kann. Der Aufbau und die Fortführung unserer Geschäftsbeziehung wird weitere Besuche in China erforderlich machen, so daß wir um die Erteilung eines Mehrfacheinreisevisums für 1 Jahr (oder 2 Jahre) bitten.

d) Sie muss die Unterschrift des Einladenden enthalten

e) Sie muss den Stempel der einladenden Firma enthalten

 

Wenn Sie Fragen zum Thema China Geschäftsvisum haben, dann wenden Sie sich einfach an uns.

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