China Einreisebestimmungen Covid-19

China Einreisebestimmungen Covid-19.  Stand : 22.12.20

 

[15.03.23] Alle COVID Einreisebeschränkungen und Quarantäne Regeln wurden aufgehoben !

 

AKTUELL KÖNNEN NUR FOLGENDE PERSONEN IN CHINA EINREISEN :

 

1) Geschäftlich : Personen, die aufgrund „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“ nach China einreisen müssen, können bei Vorlage einer ministeriellen Einladung (PU-Einladung) aus China ein neues China Visum beantragen. 

 

Diese "ministerielle Einladung" muss vor Antragstellung von der einladenden Organisation in China bei der Behörde für auswärtige Angelegenheiten auf Provinzebene (Foreign Affairs Office) oder der zuständigen Behörde für Handelsangelegenheiten auf Provinzebene (Bureau of Commerce/Department of Commerce/Commission of Commerce etc.) für Sie beantragt werden.

Außerdem benötigen Sie ein Einladungsschreibens der einladenden Organisation in China (Firmeneinladung).  Hierin muss auf die Notwendigkeit und die Gründe für Ihren China Visum Antrag eingegangen werden.

 

Sie benötigen also zur China Einreise in Corona Zeiten für geschäftliche Reisen :

  1. die PU-Einladung (ministerielle Einladung) aus China
  2. die Firmeneinladung aus China mit ausführlicher Begründung des Reisegrundes mit Angaben zu Ihrer Aufgabe / zu dem Projekt. Diese muss auf dem Briefpapier der einladenden Firma mit Stempel und Unterschrift erfolgen.
  3. China Visum Antrag, vollständig ausgefüllt
  4. Ihren gültigen Reisepass
  5. Scan eines etwaigen vorherigen China Visum
  6. Health Declaration Form mit Ihrer original Unterschrift. Keine Scans/Kopien
  7. Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für ein Drittland

    Außerdem gelten für die China Einreise während Corona weitere Bedingungen, die Sie am Abreisetag erfüllen müssen :
  8. China Passagiere müssen vor Reiseantritt den chinesischen Behörden über das Onlineportal einen negativen PCR-Test und einen negativen IgM Antikörper-Test (Blutentnahme aus Vene, kein Fingerstich !) zur Verifizierung vorlegen. Beide Tests dürfen max. 48 h vor Boarding durchgeführt worden sein. Ohne Verifizierung ist der Flugantritt, unabhängig einer erfolgten China Visum Ausstellung nicht möglich!

    Passagiere, die mit Direktflug ab Frankfurt reisen und sich dort testen lassen, sind nicht mehr von der Verifizierungspflicht ausgenommen !

 

Sie benötigen für die China Einreise Corona also weiterhin :

 

  1. einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
  2. einen negativen IgM Antikörper-Test (venöse Blutentnahme, kein Fingerblut !), der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf

    Reisende müssen sich unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ mit Benutzernamen und Passwort registrieren und anschließend alle erforderlichen Angaben machen sowie beide Tests, einen Scan der Datenseite ihres Reisepasses und einen Scan ihres China Visum hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Chinesische Konsulat wird an ihr Konto ein "grüner" QR-Code mit einem "HDC"-Kennzeichen gesendet. Dieser Code muss beim Boarding in ausgedruckter oder elektronischer Form (bspw. auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.

    Diese Testverifizierung soll nur wenige Stunden in Anspruch nehmen. Eingehende Unterlagen werden auch am Wochenende bearbeitet. Die Original-Testergebnisse sollten auf der China Reise immer mitgeführt werden.

    Die Regelung betrifft alle China Passagiere ! Auch Tests, die am Flughafen Frankfurt in den Centogene-Testzentren durchgeführt wurden, sind wieder verifizierungspflichtig !


    Passagiere, die nicht mit Direktflügen einreisen, müssen zudem nach dem selben Prinzip im letzten Transitland entsprechende Tests durchführen und wiederum durch das dortige chinesische Konsulat verifizieren lassen. Unter den gegebenen Umständen raten wir dringend davon ab !
  3. Ihre Gesundheitserklärung online unter http://health.customsapp.com/, die Sie frühestens 24 Stunden vor Abflug abgeben dürfen, zusätzlich zu der oben genannten Health Declaration Form !

Zudem müssen Sie die geltenden Quarantäne Bestimmungen in China beachten.

Durch diese entstehen Ihnen Zusatzkosten und Ihre Reisedauer verlängert sich zwingend !

Wir empfehlen Ihnen dringend uns vor dem Start eines China Visum Antrages zu kontaktieren ! Wir können Ihnen sofort sagen, ob und inwiefern ein China Visum für Sie beantragt werden kann, was Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen ! Telefon : 0211-9559990.

 

2) Privat : Personen mit bestehender gültiger Aufenthaltsgenehmigung (für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) aus Deutschland können unter Beachtung der geltenden Einreise- und Quarantänereglungen ohne die Notwendigkeit zur Neubeantragung eines Visums wieder direkt einreisen

 

Wichtig: Die Regelung gilt für Inhaber von permanenten oder befristeten Aufenthaltstiteln, nicht für Inhaber eines normalen China Visum !

Personen, deren Aufenthaltsgenehmigung am 28.03.2020 oder danach abgelaufen ist, müssen auch weiterhin ein neues China Visum beantragen. Zur Ausstellung eines China Visum für diesen Personenkreis wird keine ministerielle PU-Einladung benötigt.


Sie benötigen also zur China Einreise in Corona Zeiten für private Reisen :

  1. vollständig ausgefüllter China Visum Online Antrag
  2. Reisepass
  3. gültiger chinesischer Aufenthaltstitel als Farbkopie
  4. Health Declaration Form mit Ihrer original Unterschrift keine Kopie/Scan

    wenn die Aufenthaltsgenehmigung für "Arbeit" ausgestellt wurde:
  5. Schreiben des chinesischen Arbeitgebers auf seinem Briefkopf mit Unterschrift und Stempel.

    Es müssen Angaben zur Dringlichkeit und der Arbeit des Antragstellers gemacht werden
  6. Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für ein Drittland

    Außerdem gelten für die China Einreise während Corona weitere Bedingungen, die Sie am Abreisetag erfüllen müssen :

    China Passagiere müssen vor Reiseantritt den chinesischen Behörden über das Onlineportal einen negativen PCR-Test und einen negativen IgM Antikörper-Test (Blutentnahme aus Vene, kein Fingerstich !) zur Verifizierung vorlegen. Beide Tests dürfen max. 48 h vor Boarding durchgeführt worden sein. Ohne Verifizierung ist der Flugantritt, unabhängig einer erfolgten China Visum Ausstellung nicht möglich!

    Passagiere, die mit Direktflug ab Frankfurt reisen und sich dort testen lassen, sind nicht mehr von der Verifizierungspflicht ausgenommen !

 

Sie benötigen für die China Einreise Corona also außerdem :

 

  1. einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
  2. einen negativen IgM Antikörper-Test (venöse Blutentnahme, kein Fingerblut !), der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf

    Reisende müssen sich unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ mit Benutzernamen und Passwort registrieren und anschließend alle erforderlichen Angaben machen sowie beide Tests, einen Scan der Datenseite ihres Reisepasses und einen Scan ihres China Visum hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Chinesische Konsulat wird an ihr Konto ein "grüner" QR-Code mit einem "HDC"-Kennzeichen gesendet. Dieser Code muss beim Boarding in ausgedruckter oder elektronischer Form (bspw. auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.

    Diese Testverifizierung soll nur wenige Stunden in Anspruch nehmen. Eingehende Unterlagen werden auch am Wochenende bearbeitet. Die Original-Testergebnisse sollten auf der China Reise immer mitgeführt werden

    Die Regelung betrifft alle China Passagiere ! Auch Tests, die am Flughafen Frankfurt in den Centogene-Testzentren durchgeführt wurden, sind wieder verifizierungspflichtig

    Passagiere, die nicht mit Direktflügen einreisen, müssen zudem nach dem selben Prinzip im letzten Transitland entsprechende Tests durchführen und wiederum durch das dortige chinesische Konsulat verifizieren lassen. Unter den gegebenen Umständen raten wir dringend davon ab !
  3. Ihre Gesundheitserklärung online unter http://health.customsapp.com/, die Sie frühestens 24 Stunden vor Abflug abgeben dürfen, zusätzlich zu der oben genannten Health Declaration Form !

Zudem müssen Sie die geltenden Quarantäne Bestimmungen in China beachten.

Durch diese entstehen Ihnen Zusatzkosten und Ihre Reisedauer verlängert sich zwingend !

 

Wir empfehlen Ihnen dringend uns vor dem Start eines China Visum Antrages zu kontaktieren ! Wir können Ihnen sofort sagen, ob und inwiefern ein China Visum für Sie beantragt werden kann, was Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen !

Telefon : 0211-9559990.

  

Da wir ein Chinesisch-Deutsches Unternehmen sind, verfügen wir über die aktuellsten Informationen. Bitte kontaktieren Sie uns !

Bei Fragen zum Thema China Einreisebestimmungen Covid-19, rufen Sie uns an. Telefon : 0211 - 955 999 0. Unsere China Visa Manager beraten Sie gerne !