China Visum Kategorien

China Visum Kategorien

 

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuell verfügbaren China Visum Kategorien.

 

Da es nicht selten zu Unsicherheiten bei den China Visa Antragstellern kommt, empfehlen wir dringend uns ggf. VOR Übermittlung eines China Visa Antrages zu fragen. Schreiben Sie uns dazu hier über unser sicheres Kontaktformular. Oder rufen Sie uns kurz an. Telefon : 0211 - 955 999 0. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in unseren China Visa Service Deutschland Büros.

 

Wir klären Sie gerne ad hoc darüber auf, welche China Visum Kategorie für Sie in Frage kommt !

 

Im übrigen empfehlen wir Ihnen immer korrekte und wahrheitsgemäße Angaben in Ihrem China Visa Antrag zu machen !

So ist beispielsweise ein Antrag für ein Touristenvisum (L) zu unterlassen, wenn Sie in Wahrheit aus geschäftlichen Gründen nach China reisen und eigentlich ein Business Visum (M) benötigen würden ! Wenn der chinesische Konsularbeamte das herausfindet, oder Sie in China dabei "angetroffen" werden Geschäften nachzugehen, statt als Tourist das Land zu bereisen, dann können Konsequenzen bis hin zur Stornierung des China Visa und Ausweisung und/oder Einreisesperre folgen ! Beachten Sie bitte auch die China Einreisebestimmungen.

 

Das Handling von China Visa ist in den letzten Jahren erheblich strenger, aber auch professioneller geworden. Die Konsularbeamten haben erheblich mehr Möglichkeiten als noch einige Jahre zuvor !

 

Wenn Sie also Fragen zum Thema China Visum Kategorie haben, dann kontaktieren Sie uns bitte ! Wir wissen genau, wie zu verfahren ist.
Selbiges gilt für den Fall, daß Ihr China Visa Antrag bereits abgelehnt wurde.

 

CREW VISM

C-Visum für Flugzeug Besatzungen, Zug Personal, Kraftfahrer, Schiffsbesatzungen sowie deren mitreisende Familienmitglieder

 

EINWANDUNGERUNGSVISUM

D-Visum. Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Niederlassungserlaubnis beantragen

 

AUSTAUSCHVISUM

F-Visum für Wissenschaftler, Lehrer, Kulturschaffende, Sportler etc., die aus nicht-kommerziellen Gründen nach China reisen

 

TRANSITVISUM

G–Transitvisum zur Durchreise durch China

 

JOURNALISTENVISUM

J1–Journalistenvisum für langfristig in China akkreditierte Korrespondenten (Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

 

J2–Journalistenvisum für Journalisten, die kurzzeitig zur Berichterstattung nach China einreisen, z.B. für einen Bericht, oder eine Reportage

 

TOURISTENVISUM

L-Visum für Touristen, Individual- und Gruppenreisende, die China bereisen


GESCHÄFTSVISUM

M–Visum für Geschäftsreisende (Business Visum), für Gewerbe-und Handelsaktivitäten, z.B. Messebesuche, Verhandlungen, Besichtigungen usw.

Es wird unterschieden zwischen "gewerblich" und " nicht-gewerblich"

 

BESUCHERVISUM

Q1–Visum für ehemalige chinesische Staatsbürger, sowie ihre ausländischen Angehörigen, die zur Familenzusammenführung, zur Pflege von Angehörigen, oder in Adoptionsangelegenheiten nach China einreisen. Der in China lebende Angehörige muss entweder Chinese sein, oder über eine Aufenthaltserlaubnis in China verfügen. Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

 

Q2–Visum für ehemalige chinesische Staatsbürger, sowie ihre ausländischen Angehörigen, die zu kurzfristigen Besuchen nach China reisen. Der in China lebende Angehörige muss entweder Chinese sein, oder über eine Aufenthaltserlaubnis in China verfügen

 

EXPERTENVISUM

R1–Visum für ausländische Experten bzw. hochqualifiziertes Fachpersonal zum langfristigen Aufenthalt in China (nur wenn eine Expertenbescheinigung des chinesischen Arbeitsministeriums vorliegt). Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

 

R2–Visum für hochqualifiziertes Fachpersonal oder Spezialisten zum kurzfristigen Aufenthalt in China (nur wenn eine Expertenbescheinigung des chinesischen Arbeitsministeriums vorliegt)

 

ANGEHÖRIGENVISUM

S1 und S2–Visum zur Einreise wegen Ehe-, Erbschafts- und sonstigen privaten Angelegenheiten oder zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen

 

STUDENTENVISUM

X1–Visum für Langzeitstudenten oder Sprachschüler mit Aufenthalt in China ab Monaten. Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

 

X2–Visum für Kurzzeitstudenten, Schüler oder Sprachschüler mit bis zu 6 Monaten Aufenthalt in China

 

ARBEITSVISUM

Z1–Visum zu Arbeitsaufnahme von mehr als 90 Tagen. Der Antragsteller muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beim zuständigen Meldeamt (= Polizeipräsidium) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

 

Z2–Visum zur Arbeitsaufnahme von weniger als 90 Tagen