China Visum Fingerabdruck Pflicht

China Visum Fingerabdruck Pflicht ab 16.12.19

 

20.11.19

 

Ab 16.12.19 führt die Volksrepublik China die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ein.

Wie das chinesische Konsulat mitteilte, besteht für alle China Visa Antragsteller, die Ihren China Visum Antrag ab dem 16.12.19 einreichen, die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken in den staatlich betrieben chinesischen Visa Centern. Dies soll dann bei erneuten China Visum Anträgen in den nächsten 5 Jahren nicht noch einmal notwendig sein !

Reisende, deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre im Rahmen eines China Visa Antrages bereits einmal abgenommen wurden, können von der Regel befreit werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das damals ausgestellte China Visum im selben gültigen Reisepass befindet, mit dem nun auch das neue China Visum beantragt werden soll !

China begründet die Verschärfung mit "Gesetzen und Bestimmungen in China" und mit dem "Prinzip der Gegenseitigkeit", nachdem die EU ihrerseits bedauerlicherweise in den letzten Jahren immer wieder neue Maßnahmen eingeführt hatte, die die Einreise von Chinesen nach Europa erschweren !

Weitere konkrete Details zur Umsetzung dieser neuen China Visum Fingerabdruck Pflicht liegen uns aktuell nicht vor. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin China Visum Anträge unseren Kunden bearbeiten und neue Bearbeitungsprozesse einführen um das so einfach wie möglich zu gestalten.

 

Wenn Sie Fragen zum Thema China Visum haben, rufen Sie uns bitte einfach an. Unsere China Visa Manager helfen Ihnen gerne und erteilen weitere Auskünfte. Telefon : 0211 - 955 999 0.