China Einreise Corona. (Stand : 04.01.21)
[15.03.23] Alle COVID Einreisebeschränkungen und Quarantäne Regeln wurden aufgehoben !
AKTUELL DÜRFEN NUR FOLGENDE PERSONENGRUPPEN WÄHREND CORONA IN CHINA EINREISEN :
1) Geschäftlich. Personen, die aufgrund „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“ nach China einreisen müssen
Diese Personen benötigen zwingend eine Ministerielle Einladung (PU Invitation). Diese "Ministerielle Einladung" muss vor Antragstellung von der einladenden Organisation in China bei der Behörde
für auswärtige Angelegenheiten auf Provinzebene (Foreign Affairs Office) oder der zuständigen Behörde für Handelsangelegenheiten auf Provinzebene (Bureau of Commerce/Department of
Commerce/Commission of Commerce etc.) für Sie beantragt werden.
Außerdem benötigen Sie ein Einladungsschreibens der einladenden Organisation in China (Firmeneinladung). Hierin muss unbedingt auf die Notwendigkeit, die Unaufschiebbarkeit und die
Gründe für Ihre dringende China Reise eingegangen werden.
Sie benötigen also zur China Einreise in Corona Zeiten für geschäftliche Reisen :
- die PU-Einladung (Ministerielle Einladung) aus China
- die Firmeneinladung aus China mit ausführlicher Begründung und Angaben zum konkreten Reisezweck. Diese muss auf dem Briefpapier der einladenden Firma mit Stempel und
Unterschrift erfolgen
-
China Visum Antrag, vollständig ausgefüllt
- Ihren gültigen Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Scan eines etwaigen vorherigen China Visum
-
Health Declaration Form mit Ihrer original Unterschrift. Keine Scans/Kopien
-
Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Außerdem gelten für die China Einreise während Corona weitere Bedingungen, die Sie am Abreisetag erfüllen müssen :
China Passagiere müssen vor Reiseantritt den chinesischen Behörden über das Onlineportal einen negativen PCR-Test und einen negativen IgM Antikörper-Test
(Blutentnahme aus Vene, kein Fingerstich !) zur Verifizierung vorlegen. Beide Tests dürfen max. 48 h vor Boarding durchgeführt worden sein. Ohne Verifizierung ist der Flugantritt, unabhängig
einer erfolgten China Visum Ausstellung nicht möglich !
Passagiere, die mit Direktflug ab Frankfurt reisen und sich dort testen lassen, sind nicht mehr von der Verifizierungspflicht ausgenommen !
Sie benötigen für die China Einreise Corona also weiterhin :
- einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
- einen negativen IgM Antikörper-Test (venöse Blutentnahme, kein Fingerblut !), der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
Reisende müssen sich unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ mit Benutzernamen und
Passwort registrieren und anschließend alle erforderlichen Angaben machen sowie beide Tests, einen Scan der Datenseite ihres Reisepasses und einen Scan ihres China Visum hochladen.
Nach erfolgreicher Prüfung durch das Chinesische Konsulat wird an ihr Konto ein "grüner" QR-Code mit einem "HDC"-Kennzeichen gesendet. Dieser Code muss beim Boarding in ausgedruckter
oder elektronischer Form (bspw. auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.
Diese Testverifizierung soll nur wenige Stunden in Anspruch nehmen. Eingehende Unterlagen werden auch am Wochenende bearbeitet. Die Original-Testergebnisse sollten auf der China Reise
immer mitgeführt werden.
Die Regelung betrifft alle China Passagiere ! Auch Tests, die am Flughafen Frankfurt in den Centogene-Testzentren durchgeführt wurden, sind wieder verifizierungspflichtig !
Passagiere, die nicht mit Direktflügen einreisen, müssen zudem nach dem selben Prinzip im letzten Transitland entsprechende Tests durchführen und wiederum durch das dortige chinesische
Konsulat verifizieren lassen. Unter den gegebenen Umständen raten wir dringend davon ab !
- Ihre Gesundheitserklärung online unter http://health.customsapp.com/, die Sie frühestens
24 Stunden vor Abflug abgeben dürfen, zusätzlich zu der oben genannten Health Declaration Form !
Zudem müssen Sie die geltenden Quarantäne Bestimmungen in China beachten.
Durch diese entstehen Ihnen Zusatzkosten und Ihre Reisedauer verlängert sich zwingend !
Wir empfehlen Ihnen dringend uns vor dem Start eines China Visum Antrages zu kontaktieren ! Wir können Ihnen sofort sagen, ob und inwiefern ein China Visum für Sie beantragt
werden kann, was Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen ! Telefon : 0211-9559990.
2) Privat : Personen mit bestehender gültiger Aufenthaltsgenehmigung (für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) aus Deutschland können unter Beachtung der geltenden
Einreise- und Quarantänereglungen ohne die Notwendigkeit zur Neubeantragung eines Visums wieder direkt einreisen
Wichtig: Die Regelung gilt für Inhaber von permanenten oder befristeten Aufenthaltstiteln, nicht für Inhaber eines normalen China Visum !
Personen, deren Aufenthaltsgenehmigung am 28.03.2020 oder danach abgelaufen ist, müssen auch weiterhin ein neues China Visum beantragen. Zur Ausstellung
eines China Visum für diesen Personenkreis wird keine ministerielle PU-Einladung benötigt.
Sie benötigen also zur China Einreise in Corona Zeiten für private Reisen :
- vollständig ausgefüllter China Visum Online Antrag
- Reisepass
- gültiger chinesischer Aufenthaltstitel als Farbkopie
-
Health Declaration Form mit Ihrer original Unterschrift keine Kopie/Scan
wenn die Aufenthaltsgenehmigung für "Arbeit" ausgestellt wurde:
- Schreiben des chinesischen Arbeitgebers auf seinem Briefkopf mit Unterschrift und Stempel.
Es müssen Angaben zur Dringlichkeit und der Arbeit des Antragstellers gemacht werden
- Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für ein Drittland
Außerdem gelten für die China Einreise während Corona weitere Bedingungen, die Sie am Abreisetag erfüllen müssen :
China Passagiere müssen vor Reiseantritt den chinesischen Behörden über das Onlineportal einen negativen PCR-Test und einen negativen IgM Antikörper-Test (Blutentnahme aus
Vene, kein Fingerstich !) zur Verifizierung vorlegen. Beide Tests dürfen max. 48 h vor Boarding durchgeführt worden sein. Ohne Verifizierung ist der Flugantritt, unabhängig einer
erfolgten China Visum Ausstellung nicht möglich!
Passagiere, die mit Direktflug ab Frankfurt reisen und sich dort testen lassen, sind nicht mehr von der Verifizierungspflicht ausgenommen !
Sie benötigen für die China Einreise Corona also außerdem :
- einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
- einen negativen IgM Antikörper-Test (venöse Blutentnahme, kein Fingerblut !), der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf
Reisende müssen sich unter http://hrhk.cs.mfa.gov.cn/H5/ mit Benutzernamen und
Passwort registrieren und anschließend alle erforderlichen Angaben machen sowie beide Tests, einen Scan der Datenseite ihres Reisepasses und einen Scan ihres China Visum hochladen.
Nach erfolgreicher Prüfung durch das Chinesische Konsulat wird an ihr Konto ein "grüner" QR-Code mit einem "HDC"-Kennzeichen gesendet. Dieser Code muss beim Boarding in ausgedruckter
oder elektronischer Form (bspw. auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.
Diese Testverifizierung soll nur wenige Stunden in Anspruch nehmen. Eingehende Unterlagen werden auch am Wochenende bearbeitet. Die Original-Testergebnisse sollten auf der China Reise
immer mitgeführt werden
Die Regelung betrifft alle China Passagiere ! Auch Tests, die am Flughafen Frankfurt in den Centogene-Testzentren durchgeführt wurden, sind wieder verifizierungspflichtig
Passagiere, die nicht mit Direktflügen einreisen, müssen zudem nach dem selben Prinzip im letzten Transitland entsprechende Tests durchführen und wiederum durch das dortige chinesische
Konsulat verifizieren lassen. Unter den gegebenen Umständen raten wir dringend davon ab !
- Ihre Gesundheitserklärung online unter http://health.customsapp.com/, die Sie frühestens
24 Stunden vor Abflug abgeben dürfen, zusätzlich zu der oben genannten Health Declaration Form !
Zudem müssen Sie die geltenden Quarantäne Bestimmungen in China beachten.
Durch diese entstehen Ihnen Zusatzkosten und Ihre Reisedauer verlängert sich zwingend !
Wir empfehlen Ihnen dringend uns vor dem Start eines China Visum Antrages zu kontaktieren ! Wir können Ihnen sofort sagen, ob und inwiefern ein China Visum für Sie beantragt
werden kann, was Sie beachten müssen und welche Kosten entstehen !
Telefon : 0211-9559990.
Da wir ein Chinesisch-Deutsches Unternehmen sind, verfügen wir über die aktuellsten Informationen. Bitte kontaktieren Sie uns !
Bei Fragen zum Thema China Einreisebestimmungen Covid-19, rufen Sie uns an. Telefon : 0211 - 955 999 0.
Unsere China Visa Manager beraten Sie gerne !